Um die Werk-Nachlässe sinnvoll betreuen zu können, kooperiert die ART-Nachlassstiftung mit verschiedenen Personen und Institutionen.
Galerien
Durch Zusammenarbeit mit namhaften Galerien ermöglicht es die ART-Nachlassstiftung, die von ihr betreuten Werk-Nachlässe wichtiger Schweizer Kunstschaffender neu wahrzunehmen. Die ART-Nachlassstiftung sucht für jeden Kunst-Nachlass die mit ihren Räumlichkeiten, ihrem Programm und Besucherkreis ideale Galerie für einen Kunst-Nachlass. Die Einrichtung und Organisation der Ausstellung obliegt den Galeristen. Die ART-Nachlassstiftung, die als Eigentümerin und Urheberrechtsinhaberin der Werke agiert, beauftragt die Galerien die Nachlässe und die damit verbundenen Urheberrechte zu verwalten. Bei Verkauf der Werke beansprucht die ART-Nachlassstiftung einen Anteil für sich.
Stiftung für Bernische Kunst- und Kulturschaffende
Die Stiftung für Bernische Kunst- und Kulturschaffende unterstützt auf Antrag Künstlerinnen und Künstler, die in Notlagen geraten sind. Das können finanzielle Engpässe sein, die zum Beispiel durch längere Krankheit oder Spitalaufenthalte entstanden sind. Die ART-Nachlassstiftung wird einen Teil der aus Werkverkäufen entstandenen Gewinne in die Stiftung für Bernische Kunst- und Kulturschaffende fliessen lassen und so lebende Kunstschaffende unterstützen. Im Zusammenwirken der beiden Stiftungen entsteht ein Kreislauf, in dem die Werke verstorbener Kunstschaffender der Arbeit lebender Künstlerinnen und Künstler zugutekommen.
Informationen und Anfragen bitte schriftlich an den Präsidenten:
Max Roth
Lindenstrasse 11
3043 Uettligen
Die Art-Nachlassstiftung wird von folgenden
Institutionen unterstützt:
Bernische Kunst- und Kulturstiftung
RNK Stiftung